Dem Angeklagten wurde sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen vorgeworfen. Die Parteien lebten zu der Zeit bereits über ein Jahr zusammen.
Er soll den ungeschützten Geschlechtsverkehr, von dem sie schwanger geworden sein soll, mit ihr vollzogen haben, als sie in der Nacht schlief.
Das Verfahren ging über mehrere Hauptverhandlungstage mit Sachverständigenanhörung, Fachärzten und Nebenklagevertretung.
Im Ergebnis der Beweisaufnahme wurde der Angeklagte freigesprochen. Nach Auffassung des Gerichtes hat die Tat nicht stattgefunden und der Angeklagte hat die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen.