Rechtsgebiete

Ehe- und Familienrecht

Mit dem Begriff Eherecht können in Deutschland alle Rechtsnormen gemeint sein, die speziell für Eheleute gelten. Im engeren Sinne wird dieser Begriff jedoch nur für solche Normen benutzt, welche die Begründung und Beendigung der Ehe sowie die Beziehung der Ehepartner untereinander regeln. Im BGB ist das Eherecht als Teil des 4. Buches (Familienrecht) in den §§ 1297 bis 1588 BGB enthalten.

Dies ist ein Teilgebiet des Familienrechts, welches seinerseits ein Teilgebiet des bürgerlichen Rechtes darstellt. Dieses Recht wird auch für Lebenspartnerschaften „entsprechend angewendet“, sofern es nicht die Form der Schließung betrifft, oder im weiteren Sinne das Verfassungs-, Steuer- oder Beamtenrecht. Die kirchenrechtlichen Ehevorschriften berühren nach § 1588 BGB (sog. „Kaiserparagraph“) die säkulare Gesetzgebung nicht.


Strafrecht

Das Strafrecht ist ein methodisch selbständiger Teil des öffentlichen Rechts, in welchem für schuldhaft begangenes Unrecht teils schwerwiegende staatliche Sanktionen vorgesehen sind. Art und Höhe der Sanktionen sind in den einzelnen Staaten unterschiedlich und folgen keiner einheitlichen Terminologie; meist sind jedoch für Verbrechen Freiheitsstrafen und für leichtere Vergehen Geldstrafen vorgesehen. Kapitalverbrechen wie Mord sind in einigen Staaten mit der Todesstrafe bedroht. Durch den internationalen Menschenrechtsschutz wird die Todesstrafe allerdings immer mehr von der lebenslangen Freiheitsstrafe abgelöst.

Das materielle Strafrecht beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit (Tatbestand) und deren Rechtsfolgen. Gesetzlich geregelt ist es im Strafgesetzbuch (StGB) und in zahlreichen nebenstrafrechtlichen, spezialisierten Bestimmungen (zum Beispiel im Außenwirtschaftsgesetz oder im Arzneimittelgesetz).

Zum formellen Strafrecht gehört das Strafverfahrensrecht, welches das „Wie“ der Durchsetzung des materiellen Strafrechts beschreibt (Rechtsquellen hierfür sind vor allem die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz).

Das Recht der Ordnungswidrigkeiten gehört zum Strafrecht im weiteren Sinn, weil es den Methoden des Strafrechts folgt und im Verfahren ähnlich ist. Die Sanktionen sind meist Bußgelder, die in der Regel deutlich unterhalb von Geldstrafen bleiben und durch einen Katalog pauschal festgesetzt sein können.


Verkehrsrecht

Verkehrsrecht im weitesten Sinn beinhaltet Straßenverkehrsrecht, Luftfahrtrecht, Eisenbahnrecht, das Recht über den Verkehr auf Wasserstraßen sowie das Seerecht. Der Begriff wird häufig nur auf den Straßenverkehr bezogen, umfasst jedoch alle genannten Bereiche.


Jagdrecht

Das Jagdrecht umfasst alle Normen, die sich mit der Jagd beschäftigen. In Deutschland beispielsweise sind diese: das Bundesjagdgesetz (BJagdG), die Jagdgesetze der Länder und diverse Rechtsverordnungen. Auch das Waffenrecht ist zu beachten.