Versuch, heimtückisch einen Menschen zu töten, um eine andere Straftat (Diebstahl mit Waffen) zu verdecken

I. Anklage warf dem Angeklagten vor eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht weggenommen zu haben, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen und bei der Tat ein gefährliches Werkzeug bei sich geführt zu haben;

II. a.) versucht zu haben, heimtückisch einen Menschen zu töten,um eine andere Straftat – einen Diebstahl mit Waffen – zu verdecken
b.) mittels eines gefährlichen Werkzeugs sowie einer das Leben gefährdenden Behandlung eine andere Person an der Gesundheit geschädigt zu haben

Urteil: Der Angeklagte ist des besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung von der 60. Schwurgerichtskammer des LG Neubrandenburg schuldig gesprochen worden.
Tötungsvorsatz hat die Kammer nicht feststellen können.