Versuchter Totschlag

Mandant wurde vorgeworfen, seine Frau nach einer verbalen Auseinandersetzung im gemeinsamen Haus mit beiden Händen am Hals eine gewisse Zeit gewürgt zu haben, wogegen diese sich wehrte und ihn im Gesicht verletzte

Der Mandant ließ nach einer gewissen Zeit von ihr ab, weil er trotz erheblichem Alkoholgenuss realisierte was er gerade getan hatte.

Nach weiterem Alkoholgenuss informierte er die Polzei, dass er versucht hätte seine Frau umzubringen. Im Ergebnis der Hauptverhandlung wurde deutlich, dass er strafbefreiend vom versuchten Totschlag zurückgetreten ist.

Es erfolgte eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Freiheitsstrafe konnte zur Bewährung ausgesetzt werden