Schwerer Landfriedensbruch

Nach einer Verabredung zur Geburtstagsfeier trafen sich ca. 60 Jugendliche, von denen sich die Wenigsten kannten zu einer Strand Party.

Gegen 0:00 Uhr beabsichtigten einige der Jugendlichen zurückzufahren und bestellten sich ein Großraumtaxi zur dortigen Seebrücke. Auf der Treppe gab es verbale Auseinandersetzungen mit entsprechendem Geräuschpegel. Durch Anwohner wurde telefonisch die Polizei über ruhestörendem Lärm informiert, die daraufhin vor Ort eintraf. Die bereits im Taxi sitzenden Jugendlichen wurden zur Feststellung der Personalien aus dem Fahrzeug geholt, welches daraufhin ohne die Jugendlichen, die es bestellt hatten, abfuhr. Es kam zu ersten Beschimpfungen und Beleidigungen gegenüber der Polizei, die daraufhin einen allgemeinen Platzverweis aussprach. Da die Jugendlichen an sich nach Hause wollten, gingen sie die Hauptstraße hinunter und waren auf dem Weg zu einer noch stattfindenden Party. Nachdem mindestens noch 3 weitere Funkstreifen eingetroffen waren, einschließlich der Diensthundestaffel, eskalierte die Situation derartig, dass ca. 15 Jugendliche Sprechchöre und weitere Beschimpfungen riefen. Es handelte sich nicht um eine homogene Gruppe bei den ca.15–20 Personen. Es wurde durch 2 Beamte der Einsatz der Dienstwaffen angedroht als Teile der Jugendlichen sich auf die Polizei zubewegten. Im weiteren Verlauf kam es beim Verlassen der Örtlichkeiten und den Versuchen einzelne Personen festzunehmen zu Würfen mit Kieselsteinen und Pflastersteinen. Es wurden weiterhin angekettete Tische und Stühle und 1 Mülltonne umgeworfen. Die Auseinandersetzung zog sich bis ca. 3:30/4:00 Uhr hin. Personen wurden nicht verletzt. Es gab Sachschäden an einzelnen Pkw’s und Werbeaufstellern. Es gab keinen Glasbruch oder Plünderungen bei Gaststätten und Geschäften.
Der Mandant war einer von 11 Angeklagten und wurde zu einem Jahr Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, nach 12 Hauptverhandlungstagen wegen schweren Landfriedensbruchs verurteilt.

Im Ergebnis des Berufungsverfahren erfolgte dann eine Reduzierung der ausgesprochenen Jugendstrafe auf 2 Wochen Jugendarrest.