Fahrlässige Tötung

Der Mandant befuhr im Januar 2004 mit seinem PKW die Landstraße um mit seiner Ehefrau die geplanten Arzt Termine zu erledigen.

Am SEAT waren Sommerreifen montiert. Bei der Fahrt nach Neustrelitz kam er in den Gegenverkehr und kollidierte mit dem am Räumfahrzeug heruntergelassenen Räumschild.

Das Fahrzeug wurde den Anstoß einmal gedreht und landete letztlich im Straßengraben.
Die Beifahrerin und Ehefrau wurde bei dem Unfall schwer verletzt und wurde ins Krankenhaus verbracht.
Der Fahrer wurde ebenfalls verletzt. Er lehnte zunächst jegliche ärztliche Hilfe ab. Er musste später ebenfalls im Krankenhaus versorgt werden.

Der LKW Fahrer war nicht verletzt. Am LKW war kein Schaden, der PKW war nicht mehr fahrbereit.
Die Ehefrau ist nach wenigen Tagen an den Folgen der Verletzungen aus dem Verkehrsunfall verstorben.
Die Eheleute waren zu der Zeit 55 Jahre verheiratet gewesen, der Fahrer hatte zu der Zeit die Fahrerlaubnis seit mehr als 40 Jahren und war bis zu diesem tragischen Unfall unfallfrei gefahren

Das Verfahren wurde gem. § 153 Abs. 1 StPO eingestellt.