Fahrlässige Tötung -Verkehrsunfall

Der Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt war, befuhr mit seinem Audi A6 die Landstraße. Auf der Fahrt überholte ein Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit laut Zeugenaussage. Wenige Kilometer weiter durchfuhr er eine Linkskurve mit einer Geschwindigkeit von 110 km/h bis max. 120 km/h statt der erlaubten 80 km/h . Auf Grund der gefahrenen Geschwindigkeit kam das Fahrzeug nach rechts von der Fahrbahn ab. Der Angeklagte lenkte darauf nach links um wieder auf seine Fahrspur zu gelangen. Durch den starken Lenkeinschlag kam das Fahrzeug aber zu schnell auf die Gegenfahrbahn, vorauf er nunmehr das Lenkrad nach rechts einschlug, um wieder auf seine Fahrbahn zu gelangen. Durch den erneuten Lastwechsel kam das Fahrzeug aber ins Schleudern und war für den Angeklagten nicht mehr beherrschbar. Das Fahrzeug schleuderte über die Gegenfahrbahn gegen einen Straßenbaum und von dort gegen den nächsten Baum.

Zu der Zeit befanden sich zwei Radfahrer in diesem Zwischenraum. Mit diesen kollidierte das Fahrzeug und schleuderte gegen einen der Straßenbäume, um dann auf der Gegenfahrbahn entgegengesetzt der Fahrtrichtung zum Stehen zu kommen. Die beiden Radfahrer sind an den Unfallfolgen verstorben.
Das Jugendschöffengericht verurteilte den Fahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Jugendstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt

Nebenfolgen: Dem Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein eingezogen und ihm durfte vor Ablauf von 24 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.