Gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung §§ 224 Abs.1 Ziff 2; 223 Abs.1 25 Abs.2 StGB

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen gemeinschaftlich handelnd mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt zu haben.

Er soll mit weiteren Angeklagten auf den Geschädigten eingeschlagen und mit beschuhten Füßen im bewußten und gewollten Zusammenwirken eingetreten haben.

Urteil: Der Angeklagte wurde freigesprochen. Von einer Entscheidung Über den Adhäsionsantrag des Geschädigten wurde abgesehen