Freispruch vom Bandendiebstahl

Mand. ist mit Pkw aus Weißrussland und mehreren Personen nach Deutschland gereist.
Vorwurf durch Staa. lautete gemeinschaftlich handelnd fremde bewegliche Sachen weggenommen zu haben und sich in einem weiterem Fall Sachen, die andere Personen (bereits) gestohlen hatten, verschafft zu haben.
Die Mandantin soll im Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen durch Deutschland gefahren sein und Warendepots gemeinschaftlich beräumt haben.
Sie war über 5 Monate in Untersuchungshaft. Die Haftbeschwerde hatte erst im Laufe der Strafverhandlung Erfolg.
Im Ergebnis der Hauptverhandlung erfolgte die Einstellung eines Teils der Anklagevorwürfe. Im weiteren wurde die Mand. im Weiteren freigesprochen.
Der beschlagnahmte Pkw wurde herausgegeben durch die StAA und Haftentschädung für die erlittene Untersuchungshaft durch das Land gezahlt.