Falsche Verdächtigung

Der Mandant wurde freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgworfen in Neustrelitz Unfallflucht und falsche Verdächtigungen begangen zu haben. Er soll eine Person angefahren und sodann die Unfallstelle verlassen haben, ohne seinen Pflichten als Unfallbeteiligter nachgekommen zu sein.

Mand. hatte bestritten, dass es zu einem Unfall gekommen ist und dass der vermeintliche Unfallgeschädigte nicht angefahren worden war, sondern ihm gegen die Stoßstange des stehenden Pkws getreten hat

Die Hauptverhandlung hat bewiesen, dass der Geschädigte und seine Zeugen willentlich und wissentlich die Unwarheit gesagt haben. Es handelte sich um einen Beziehungsstreit.