Trunkenheitsfahrt & unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Strafbefehl wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung sowie wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr.
BAK 2.18o/oo sowie wegen Unfallflucht nach Rechtskraft 9 Monate durch Fahrerlaubnisbehörde keine neue Fahrerlaubnis und 60 Tagessätze á … €

Nach Einspruch mit Urteil: fahrlässige Strassenverkehsgefährdung sowie vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr
keine Unfallflucht mehr. 7 Monate Sperre nach Rechtskraft statt 9 Monate und 40 Tagessätze á … €. Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist, bei ablehnender Stellungnahe StAA Neubrandenburg mit Beschluss AG Waren weitere Verkürzung um 3 Wochen.
AZ.: 303 Cs 383/16 und 301 Cs 353/16