Als Führer eines Motorrades die zulässige Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 64 km/h überschritten. Zulässige Geschwindigkeit 30 km/h, festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug) 94 km/h.
Nach Einspruch statt 3 Monate Fahrverbot unter Erhöhung der Geldbuße 1 Monat Fahrverbot.