Mit Anklage wurde dem Mandanten vorgeworfen als Heranwachsender gemeinschaftlich handelnd durch die selbe Handlung a.) versucht zuhaben, aus Mordlust und heimtückisch einen Menschen zu töten
b.) mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs, mittels hinterlistigen Überfalls, mit einem anderen gemeinschaftlich und mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung eine andere Person körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben
Nach rechtlichem Hinweis-Rücktritt vom unbeendeten Versuch in Mittäterschaft erfolgte eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten bei Anwendung des JGG