Verbrechen der schweren Brandstiftung (2024)

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden gemeinschaftlich handelnd als Jugendlicher mit Verantwortungsreife ein Gebäude, das der Wohnung vom Menschen dient, in Brand gesetzt oder durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstört zu haben, die Schadensumme betrug 190.000€

Der Mandant wurde aus tatsächlichen Gründen freigesprochen