Totschlag-LG Neubrandenburg/Schwurgericht

Dem Angeklagte wurde vorgeworfen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit einen Menschen getötet zu haben, ohne Mörder zu sein

Es erfolgte im Ergebnis der Hauptverhandlungen die Verurteilung wie angeklagt zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten , daneben die Unterbringung nach § 64 StGB , der Vorwegvollzug von 2 Jahren wurde angeordnet